Bestimmungen
Wir weisen noch einmal auf das Schluckköderverbot für unsere Fließgewässer hin!
Verbotene Schluckköder sind jede Art von Würmern und Maden, lebend und künstlich, Teig sowie Käse und Brot.
Erlaubt sind nur Blinker, Spinner, Wobbler, Twister, künstliche Fliegen und Streamer, alle mit Einfachhaken ohne Widerhaken.
Saisonbeginn: 1. April für alle Gewässer, Saisonende: 30. September für die Ill und die Litz, 31. Oktober für den Kapellsee. Mindestalter: 18 Jahre
1. Gültigkeit:
a) pro Person darf nur eine Karte ausgegeben werden, die Fangbestimmungen sind zu einzuhalten!
b) das Fischen ist mit dieser Karte nur in einem Gewässer des Fischereiverein-Montafon erlaubt
2. Angebote:
a) Tageskarte
b) Wochenkarte für sieben aufeinander folgende Tage
* Eine Aufteilung der Tages- bzw. Wochenkarte auf mehrere Gewässer ist nicht zulässig!
3. Kartenausgabe:
a) an Einheimische: das sind Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Vorarlberg oder im Bezirk Landeck haben
b) an Gäste: nur gegen Vorlage einer gültigen Gästekarte und eines Lichtbildausweises, ohne Gästekarte zu erhöhtem Preis
c) gelöste Karten werden nicht zurückgenommen
4. Preise:
a) Tageskarte € 30,- für Einheimische und Gäste mit Gästekarte, Ausweispflicht!
b) Tageskarte € 35,- für Gäste ohne Gästekarte, Ausweispflicht!
c) Wochenkarte € 150,- für Einheimische und Gäste mit Gästekarte, Ausweispflicht!
5. Reviere:
a) Ill1 + Ill2: von der Alfenzmündung bis zum Vermuntstausee
b) Litz 1 von der Illmündung bis zur Einmündung des Gaflunabachs
c) Kapellsee
d) alle übrigen Reviere (Bäche und Seen):
* nur Tageskarten, keine Wochenkarten
* Fischen nur in Begleitung eines ordentlichen A-Mitgliedes des Fischereiverein Montafon erlaubt
* Die Kartenausgabe für die übrigen Gewässer ist nur bei der Ausgabestelle "Baggersee Roter Stein" möglich!
6. Karte ausfüllen und retournieren:
Nur eine vollständig ausgefüllte Karte ist gültig! Diese muss abschließend an den Fischereiverein Montafon retourniert werden.
7. Fischereiberechtigung:
Die Bedingungen für die Fischereiausübung sind auf der Rückseite jeder Tages- bzw. Wochenkarte aufgeführt. Der Karteninhaber hat sich daran zu halten.
Bei Zuwiderhandlung droht der Entzug der Karte.
8. Haftung:
Durch die Ausgabe der Tages- bzw. Wochenkarten übernimmt der Fischereiverein Montafon keine wie immer geartete Haftung für Personen- oder Sachschäden.
9. Widerrufmöglichkeit:
Die Zuteilung der Tages- bzw. Wochenkarten an die Ausgabestellen erfolgt unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Im Widerrufungsfall verpflichtet sich der Ausgabeberechtigte zur sofortigen Abrechnung der Einnahmen und Rückgabe der restlichen Karten an den Fischereiverein Montafon.